Anita und Erwin Müller bei einer Veranstaltung im vorvergangenen Jahr. Foto: imago images/VISTAPRESS/VISTAPRESS / G. Chlebarov via www.imago-images.de

Ab Montag müssen sich der Drogerieunternehmer und seine Frau einer familieninternen Klage erwehren. Es geht um Verträge mit drei Adoptivkindern. Am Ulmer Landgericht wird hohes Medieninteresse erwartet. Das Ehepaar Müller ist vorgeladen.

Nicht oft schaffen es Zivilprozesse aus den kleineren Sitzungszimmern des Landgerichts Ulm in den ausladenden großen Sitzungssaal Nummer 126, aber diesmal muss es wohl sein. Das öffentliche Interesse scheint zu groß. 20 Sitzplätze sind allein für Journalisten reserviert, wenn sich diesen Montag um 14 Uhr der Ulmer Drogerieunternehmer Erwin Müller und seine Frau Anita Müller einer Erbklage erwehren müssen. Kläger sind zwei Männer und eine Frau im Erwachsenenalter aus einer Allgäugemeinde, die sich von den Müllers vor einigen Jahren adoptieren ließen. Jagdgenossen Erwin Müllers sollen das gewesen sein, wie bisher bekannt ist. Und große Zuneigung soll einst geherrscht haben.

Durch den Familienzuwachs hätte sich das Erbe der Müllers, der inzwischen stolze 92 Jahre alt ist, plötzlich durch vier Kinder geteilt. Der Unternehmenslenker hat einen leiblichen Sohn, der allerdings schon vor Jahren in Ungnade gefallen sein soll. Diente die Adoption dazu, dessen Pflichtansprüche zu begrenzen? Darauf könnte die Tatsache hindeuten, dass die Adoptivkinder einen Vertrag unterzeichneten, in dem sie ihren Erbverzicht erklärten. Bekamen sie dafür Geld oder andere Vergünstigungen? Das sind bisher offene Fragen, auf die dieser Prozess noch Licht werfen dürfte.

Erwin Müller und seine Jagdfreunde

Mit diesem Vertrag wollen die Jagdfreunde nicht mehr leben. Sie klagen ab Montag auf die „Feststellung der Unwirksamkeit eines Pflichtteilsverzichtvertrages“. Die Adoptionen, so die Begründung, seien seinerzeit unvollständig beurkundet worden. Zudem sei der Verzichtsvertrag sittenwidrig. Beide Streitparteien lassen sich durch Anwälte aus München vertreten. Ob es sich wirklich um eine Streitsumme von bis zu 500 Millionen Euro handelt, wie das „Manager Magazin“ einmal herbeirechnete, wird sich zeigen. Dass es jedenfalls um viel Geld geht, belegt die Tatsache, dass der Prozess am Landgericht verhandelt wird und nicht am Amtsgericht.